Pfad der Menschenrechte : Aktion zu Artikel 20

Artikel 20 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken.
(2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Hier gibt es weitere Infos zur Aktion.