Pfad der Menschenrechte : Aktion zu Artikel 19

Artikel 19 Meinungs- und Informationsfreiheit

Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Hier gibt es weitere Infos weitere Infos zur Aktion.